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PC-BÜRO Projektanleitung
Projekt
E-Rechnung: Umstellung von Papier- und PDF-Rechnungen
Schritt-für-Schritt Anleitung & Vorgehensweise
Einleitung & Zielsetzung

Seit dem 01.01.2025 gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) die E-Rechnung nach der Norm EN 16931, zum Beispiel als XRechnung oder ZUGFeRD. Eine einfache PDF-Datei ist digital, aber keine E-Rechnung. Den Empfang müssen Sie bereits heute ohne Ausnahme sicherstellen. Für den Versand laufen die Übergangsfristen Ende 2026 bzw. Ende 2027 aus. Diese Anleitung zeigt, wie Sie die Umstellung mit PC-BÜRO in drei Schritten planen und umsetzen.

Voraussetzungen
  • PC-BÜRO in aktueller Version mit E-Rechnung (XRechnung / ZUGFeRD)
  • E-Mail-Postfach für den Rechnungseingang, z. B. rechnung@ihre-firma.de
  • GoBD-konforme Archivierung, z. B. mit dem PC-BÜRO DMS
  • Vollständige Stammdaten: USt-IdNr., Bankverbindung, E-Mail-Adressen
  • Übersicht Ihrer Kunden und Lieferanten mit Belegmengen
  • Abstimmung mit Ihrem Steuerbüro
Vorgehensweise
1
Bestandsaufnahme: Formate, Wege und Mengen erfassen
Erfassen Sie getrennt für Eingang und Ausgang, wie viele Rechnungen pro Monat in welchem Format (Papier, PDF, EDI, ZUGFeRD) über welchen Weg (Post, E-Mail, Portal) laufen.
  • Ordnen Sie Ihre Partner ein: Wenige verursachen meist den Großteil der Belege, dort wirkt die Umstellung am stärksten. Partner mit wenigen Belegen, aber hohem Abstimmungsaufwand sind Ihre Sonderfälle.
  • Prüfen Sie für jedes Versandformat die Frist anhand der Tabelle auf Seite 2.
2
Systeme und Abläufe in PC-BÜRO einrichten
Rechnungseingang: Postfach festlegen, E-Rechnungen in PC-BÜRO einlesen und die strukturierten Daten direkt übernehmen statt abzutippen. Die Original-XML samt Anlagen wird archiviert.
Rechnungsversand: Format je Kunde festlegen (XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1), Übermittlungsweg wählen und Anhänge wie Lieferscheine oder Tätigkeitsnachweise mitgeben. Fragen Sie bei Großkunden nach deren Vorgaben, etwa zu Pflichtfeldern oder Portalen.
3
Abstimmen, testen und umstellen
Informieren Sie Kunden, Lieferanten und Ihre Mitarbeiter über Format, Übermittlungsweg, Anhänge und Termin. Verlassen Sie sich nicht auf Annahmen, sondern testen Sie:
  • Testrechnung aus PC-BÜRO erzeugen und mit einem Validator prüfen.
  • Eine erhaltene E-Rechnung vom Eingang bis zur Archivierung durchspielen.
  • Mit den Kunden mit den meisten Belegen beginnen und nicht bis zum Fristende warten.
💡
Hinweis
Diese Anleitung ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Fragen zur Einrichtung der E-Rechnung in PC-BÜRO wenden Sie sich bitte an den PC-BÜRO Support: support@pc-buero.de
Fristen für den Rechnungsversand (B2B Inland)
Format2025 – 20262027ab 2028
E-Rechnung nach EN 16931
(XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1)
zulässigzulässigPflicht
Papierrechnungzulässignur bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €nicht mehr zulässig
PDF und andere elektronische Formatemit Zustimmung des Empfängersmit Zustimmung, nur bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €nicht mehr zulässig
EDI-Verfahrenmit Zustimmung des Empfängersmit Zustimmung des Empfängersnur, wenn die Daten EN-16931-kompatibel sind

Ausgenommen von der Versandpflicht sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist und keine Ausnahme: Das Format bestimmt der Versender, solange es EN-16931-konform ist.

Übermittlungswege im Vergleich
WegAufwandReichweiteSicherheitGeeignet für
E-Mailgeringhochgeringdie meisten kleinen und mittleren Betriebe
Kundenportalje nach PortalGroßkunden mit eigener Vorgabe
PeppolmittelhochhochBehörden und internationale Partner
Webservice / SFTPmittelmittel bis geringhochfeste Partner mit hohem Volumen
EDI (AS2, AS4, OFTP)hochmittelhochHandel und Automobilbranche

Nicht zulässig ist die Übergabe auf einem externen Datenträger wie einem USB-Stick.

Anhänge zur E-Rechnung
VarianteSo funktioniert esZu beachten
In die XML eingebettetDie Anlage (PDF, PNG, JPG, CSV) steckt codiert in der Rechnungsdatei und wird beim Einlesen wieder herausgelöst.Für XRechnung und ZUGFeRD. Die Datei wird größer.
Als Link in der XMLDie Rechnung verweist auf eine Adresse, unter der die Anlage abgerufen wird.Anlage herunterladen und zusammen mit der Rechnung archivieren (GoBD).
Als Teil der ZUGFeRD-PDFDie Anlagen liegen neben der XML in der PDF/A-3-Datei.Nur bei ZUGFeRD möglich.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 14 und § 27 Abs. 38 UStG.