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Guten Tag ,
wenn Sie unsere PC-BÜRO Kasse einsetzen, beachten Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Punkte 1+2. Informieren Sie uns bitte umgehend (spätestens 25.04.2021), ob Sie eine Archivierung durch EFSTA wünschten. Siehe hierzu auch die Zusatzinfo Aufbewahrung/Einzelaufzeichnunspflicht!

Erweiterung der Angebotspalette TSE/EFSTA

Ab sofort bieten wir den Anwendern unserer PC-BÜRO Kassensysteme folgende Möglichkeiten:

1. EFSTA Middleware Lizenz (Standardauslieferung TSE) DE bestehend aus:
Bereitstellung EFR-Software (Dienst), Weiterentwicklung Fiskal Middleware (Elektronische Fiskalregister EFR) und Bereitstellung von Updates (inkl. rechtlicher Änderungen) je Kasse und Jahr 36,00 Euro

2. EFSTA Archiv DE Einzelhandel - je Kasse und Jahr 84,00 Euro
Basispaket für die revisionssichere Archivierung für 10 Jahre in Deutschland. Inkludiert die verschlüsselte Aufbewahrung von 140.00 Transaktionen (entspricht etwa 60.000 Belegen) für die volle Aufbewahrungsfrist. Datenexporte in allen fiskal geforderten Formaten: DSFinV-K, Volljournal, TSE Export (tar)


Aufbewahrung /Einzelaufzeichnungspflicht
Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre, wobei eine Verlängerung insbesondere durch eine Betriebsprüfung eintreten kann. Die Aufbewahrung gilt auch für die jeweiligen Programmierungsunterlagen und Protokolle von Programmänderungen.
Diese Unterlagen (i. S. des § 147 Abs. 1 AO) sind jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren, sofern sie mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind. Dieses betrifft neben Registrierkassen auch Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler.
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Weitere wichtige Infos erhalten Sie in unserem PC-BÜRO BLOG oder unter der Rubrik NEWS

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter Telefon +49 (0)3675 42540

nl-gruss
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