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zum Jahreswechsel endet die erste Übergangsfrist bei der E-Rechnung. Das Wichtigste in Kürze:
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- Empfang: Seit 2025 Pflicht für alle Unternehmen, ohne Ausnahme.
- Versand ab 01.01.2027: Pflicht bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro.
- Versand ab 01.01.2028: Pflicht für alle.
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Eine PDF per E-Mail zählt nicht als E-Rechnung.
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Wie Sie in drei Schritten umstellen, zeigt unsere Projektanleitung. Alle Fristen finden Sie dort auf einen Blick.
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Weitere wichtige Infos erhalten Sie in unserem PC-BÜRO BLOG oder unter der Rubrik NEWS
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter Telefon +49 (0)3675 42540
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