Arbeitszeiten korrekt erfassen
Seit dem 01.01.2015 besteht der flächendeckende Mindestlohn. Folgende Aufzeichnungen müssen vom Arbeitgeber erfasst werden:
- Beginn der Arbeitszeit (dies für jeden Arbeitstag)
- Ende der Arbeitszeit (auch für jeden Arbeitstag)
- die gesamte und korrekt ermittelte Dauer der täglichen Arbeitszeit (Pausenzeiten sind abzuziehen)
Der Arbeitsgeber hat mit der ihm gebotenen Sorgfalt sicherzustellen, dass die Liste korrekt und stets aktuell ist. Die jeweilige Arbeitszeit muss spätestens 7 Tage nach der tatsächlich erbrachten Leistung dokumentiert werden. Die Dokumente bleiben beim Arbeitgeber, wo sie sorgfältig aufbewahrt werden müssen. Es kann in der Praxis durchaus vorkommen, dass die Dokumente bei einer Kontrolle durch den Zoll vorgezeigt werden müssen. Sie sollten also stets aktuell und griffbereit sein.
Auf dem PC-BÜRO Ausdruck wird Ihnen der aktuelle Mindestlohn angezeigt und sofort auch der von Ihnen gezahlte Lohn gegenüber gestellt.
Missachtung ist strafbar
Verletzungen der geltenden Rechtslage können mitunter sehr teuer für den Arbeitgeber werden. Ungeachtet dessen riskieren sie auch einen Imageschaden, wenn sie nicht den Mindestlohn pro Arbeitsstunde zahlen. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstößt, begeht den Tatbestand des Lohnwuchers, also eine Straftat und Ordnungswidrigkeit. Mitarbeiter, denen nicht der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird, können die Differenz vor dem Arbeitsgericht einklagen. Auch Sozialversicherungsträger (Krankenkasse und Rente) können bei einer Prüfung feststellen, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde.
Für die Erfassung der Arbeitszeiten bietet PC-BÜRO mehrere Möglichkeiten wie z.B. Erfassung über den PC, Zeit-Terminals (Datafox) oder über die Handy App (Android) für unterwegs. Des Weiteren ist eine Erfassung auch über Kassensysteme der Firma CASIO und Vectron möglich.
Noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft!