Was seit dem 12. August 2026 gilt – und wie PC-BÜRO ERP 9.0 Sie dabei unterstützt
Fachliche Einordnung für Vertrieb, Versand, Lager und Einkauf — Stand: 12.08.2026
Mit dem 12. August 2026 endet eine über zwanzig Jahre gewachsene Rechtstradition: Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – gilt ab diesem Datum unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wirkt, anders als eine Richtlinie, ohne nationalen Umsetzungsakt direkt auf jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt, befüllt, importiert, vertreibt oder in Verkehr bringt.
Parallel dazu ist in Deutschland zum selben Stichtag das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab, übernimmt bewährte Strukturen – etwa das Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligungspflicht – und passt sie an die unmittelbar geltende EU-Verordnung an.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer heute noch mit den Verpackungs-, Entsorgungs- und Kennzeichnungsprozessen von gestern arbeitet, riskiert Lücken bei Nachweispflichten, Meldungen und Kennzeichnung. Wer die neuen Anforderungen dagegen sauber in seine Stammdaten und Belegprozesse integriert, verschafft sich einen klaren organisatorischen Vorsprung – und genau hier setzt PC-BÜRO ERP an.
Was ab dem 12. August 2026 gilt – im Überblick
Sofort wirksame Pflichten
Zwei Anforderungen der PPWR gelten ohne Übergangsfrist ab dem Stichtag selbst:
- Konformitätsbewertung & technische Dokumentation: Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen einer Verpackung eine Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation erstellen (Anhang VII) und bei nachgewiesener Konformität eine EU-Konformitätserklärung ausstellen (Artikel 39, Anhang VIII).
- PFAS-Grenzwerte: Für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten neue Höchstwerte. Verpackungen, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Gestaffelte Pflichten – der Blick nach vorn
Die PPWR ist bewusst als Stufenmodell angelegt. Zahlreiche weitere Vorgaben – etwa zur EU-weit harmonisierten Recycling-Kennzeichnung, zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zu Mindest-Rezyklatanteilen und zu Wiederverwendungszielen – treten erst zu späteren, in der Verordnung festgelegten Zeitpunkten in Kraft. Konkret vorgesehen sind unter anderem erhöhte Recyclingquoten der dualen Systeme (u. a. 75 % für Kunststoffabfälle ab 2028) sowie eine gestaffelte Ökomodulation der Lizenzentgelte ab 2028/2029.
Wichtig für die Praxis: Nicht jede Pflicht beginnt am 12.08.2026. Ein pauschales „ab heute ist alles neu geregelt“ führt ebenso in die Irre wie ein „das hat noch Zeit“ – jedes Unternehmen muss seinen eigenen Fristenkalender kennen.
LUCID bleibt – reicht aber allein nicht mehr
Das Verpackungsregister LUCID wird durch die PPWR nicht abgeschafft, sondern an die neuen EU-weiten Begriffsbestimmungen angepasst. Neu ist jedoch, dass die PPWR statt eines einzigen „Erstinverkehrbringer“-Begriffs fünf differenzierte Rollen unterscheidet: Hersteller, Importeure, bevollmächtigte Vertreter, Vertreiber und Fulfillment-Dienstleister. Das kann – insbesondere bei Versandverpackungen im Onlinehandel – verschieben, wer tatsächlich registrierungs- und meldepflichtig ist. Bei Datenmeldungen in LUCID werden Materialarten mit den zugehörigen Verpackungsmassen in Kilogramm mit drei Nachkommastellen gemeldet; für bestimmte Mengenschwellen ist zudem eine Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai einzureichen.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet: drei Ebenen sauber trennen
Verpackungsdaten entstehen in jedem Unternehmen nicht an einer einzigen Stelle, sondern verteilt – im Produktdatensatz, in der Kundenbeziehung und im konkreten Beleg. Diese Trennung ist kein Verwaltungsdetail, sondern die Grundlage jeder belastbaren Nachweisführung:
| Ebene | Was dort geregelt wird |
| Artikel | Verpackungsart, Brutto-/Nettogewicht, Länge, Breite, Höhe und Volumen – die physischen Eigenschaften der Verpackung selbst. |
| Adresse | Die mit einem Kunden bzw. Geschäftsvorgang vereinbarte organisatorische Vorgabe zu Entsorgung (Selbst- oder Fremdentsorgung) und Label – kein Ersatz für die rechtliche Zuordnung von Pflichten. |
| Auftrag / Beleg | Die tatsächlich in Auftrag, Lieferschein oder Rechnung gespeicherten Positionswerte – sie sind für den konkreten Geschäftsvorgang maßgeblich und können von Artikel- und Adressvorgabe abweichen. |
Ein Sonderfall verdient besondere Aufmerksamkeit: Mischverpackungen aus mehreren, getrennt zu meldenden Materialfraktionen – etwa Karton, Kunststoff und Metall in einer Verpackung. Eine einzelne Verpackungsart je Artikel bildet solche Fälle unter Umständen nicht vollständig ab; die Materialanteile müssen dann getrennt nachvollziehbar ermittelt werden.
PC-BÜRO ERP 9.0: strukturierte Datenpflege für die neue Verpackungswelt
Mit Version 9.0 bildet PC-BÜRO ERP genau dieses Drei-Ebenen-Modell durchgängig ab – vom Artikelstamm über den Adressstamm bis zur einzelnen Belegposition. Damit schaffen Sie die organisatorische Grundlage, um Verpackungs-, Gewichts- und Entsorgungsdaten dort zu erfassen, wo sie inhaltlich hingehören, statt sie nachträglich aus E-Mails, Lieferantendaten oder Excel-Listen zusammenzusuchen.
| Funktion in Version 9.0 | Nutzen für Ihren Betrieb |
| Verpackungsart je Artikel | Zentrale Pflege von Verpackungsart, Brutto-/Nettogewicht, Maßen und Volumen direkt am Artikel – als verlässliche Datenbasis für spätere Auswertungen. |
| Entsorgungs- und Label-Kennzeichen je Adresse | Klar dokumentierte, jederzeit nachvollziehbare organisatorische Vereinbarungen mit Ihren Kunden. |
| Positionsbezogene Erfassung im Beleg | Auftrag, Lieferschein und Rechnung führen die tatsächlich gültigen Werte – inklusive der Möglichkeit, im Einzelfall von Stammdaten abzuweichen. |
| Rückwirkende Verpackungspflege | Fehlende oder auf 0 stehende Positionswerte in bestehenden Rechnungen und Gutschriften lassen sich komfortabel aus dem Artikel- bzw. Adressstamm nachpflegen – nach vorheriger Datensicherung. |
Das Ergebnis: eine konsistente, revisionssichere Datengrundlage, mit der Sie Verpackungsmengen-Auswertungen für LUCID-Meldungen, Systembetreiber oder interne Nachweise deutlich effizienter vorbereiten können – Beleg für Beleg, Kunde für Kunde.
Klare Abgrenzung: Software-Unterstützung ist keine Rechtsberatung
| Wichtiger Hinweis PC-BÜRO ERP unterstützt die strukturierte Datenpflege für die PPWR-Anforderungen ab 12.08.2026 – die rechtliche Einordnung bleibt Aufgabe des Unternehmens. Die Kennzeichen „Entsorgung“ und „Label“ im Adressstamm dokumentieren einen betrieblichen Ablauf. Sie legen nicht automatisch fest, wer im rechtlichen Sinn Hersteller, Erzeuger, Verpflichteter, rücknahmepflichtig oder systembeteiligungspflichtig ist. Bei besonderen Vereinbarungen, Transport-/Industrieverpackungen, Mehrweg, Serviceverpackungen, Mischverpackungen oder grenzüberschreitenden Fällen ist die rechtliche Einordnung gesondert zu prüfen. Ob eine konkrete Verpackung systembeteiligungspflichtig ist und welche der gestaffelten PPWR-Fristen im Einzelfall greifen, muss für Ihr Unternehmen und Ihren Vertriebsweg fachlich – ggf. rechtlich – geprüft werden. E-Rechnungs-XML (EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X) und der LUCID-XML-Upload für Verpackungsmengen sind zwei voneinander unabhängige Anwendungen. |
Empfohlener Arbeitsablauf
- Rechtliche und betriebliche Verpackungspflichten für Ihr Unternehmen klären – bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
- Im Artikelstamm Verpackungsart und Gewichte vollständig und sauber pflegen.
- Im Adressstamm nur die tatsächlich vereinbarte Entsorgungs- und Labelvorgabe hinterlegen.
- Im Auftrag die konkrete Belegposition kontrollieren und bei Abweichungen anpassen.
- Verpackungsmengen-Auswertungen vor jeder Meldung mit dem Systembetreiber bzw. internen Nachweisen abstimmen.
- Historische Rückpflege ausschließlich nach vollständiger Datensicherung durchführen.
Fazit
Die PPWR verändert ab dem 12. August 2026 die Spielregeln für jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt – gestaffelt, aber verbindlich. Wer jetzt seine Artikel-, Adress- und Belegdaten konsequent trennt und pflegt, ist für die kommenden Meldepflichten deutlich besser vorbereitet als wer erst bei der nächsten LUCID-Meldung nachschaut.
PC-BÜRO ERP 9.0 stellt Ihnen dafür das strukturelle Rüstzeug zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie Ihre Verpackungsdaten in PC-BÜRO ERP 9.0 zukunftssicher organisieren.
PC-BÜRO – ERP-Software, die mitdenkt.
DIE NEUE EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG (PPWR)
Was seit dem 12. August 2026 gilt – und wie PC-BÜRO ERP 9.0 Sie dabei unterstützt
Fachliche Einordnung für Vertrieb, Versand, Lager und Einkauf — Stand: 12.08.2026
Die Verpackungswelt ändert sich – ab heute
Mit dem 12. August 2026 endet eine über zwanzig Jahre gewachsene Rechtstradition: Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – kurz PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) – gilt ab diesem Datum unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wirkt, anders als eine Richtlinie, ohne nationalen Umsetzungsakt direkt auf jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt, befüllt, importiert, vertreibt oder in Verkehr bringt.
Parallel dazu ist in Deutschland zum selben Stichtag das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ab, übernimmt bewährte Strukturen – etwa das Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligungspflicht – und passt sie an die unmittelbar geltende EU-Verordnung an.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer heute noch mit den Verpackungs-, Entsorgungs- und Kennzeichnungsprozessen von gestern arbeitet, riskiert Lücken bei Nachweispflichten, Meldungen und Kennzeichnung. Wer die neuen Anforderungen dagegen sauber in seine Stammdaten und Belegprozesse integriert, verschafft sich einen klaren organisatorischen Vorsprung – und genau hier setzt PC-BÜRO ERP an.
Was ab dem 12. August 2026 gilt – im Überblick
Sofort wirksame Pflichten
Zwei Anforderungen der PPWR gelten ohne Übergangsfrist ab dem Stichtag selbst:
- Konformitätsbewertung & technische Dokumentation: Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen einer Verpackung eine Konformitätsbewertung durchführen, eine technische Dokumentation erstellen (Anhang VII) und bei nachgewiesener Konformität eine EU-Konformitätserklärung ausstellen (Artikel 39, Anhang VIII).
- PFAS-Grenzwerte: Für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten neue Höchstwerte. Verpackungen, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Gestaffelte Pflichten – der Blick nach vorn
Die PPWR ist bewusst als Stufenmodell angelegt. Zahlreiche weitere Vorgaben – etwa zur EU-weit harmonisierten Recycling-Kennzeichnung, zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zu Mindest-Rezyklatanteilen und zu Wiederverwendungszielen – treten erst zu späteren, in der Verordnung festgelegten Zeitpunkten in Kraft. Konkret vorgesehen sind unter anderem erhöhte Recyclingquoten der dualen Systeme (u. a. 75 % für Kunststoffabfälle ab 2028) sowie eine gestaffelte Ökomodulation der Lizenzentgelte ab 2028/2029.
Wichtig für die Praxis: Nicht jede Pflicht beginnt am 12.08.2026. Ein pauschales „ab heute ist alles neu geregelt“ führt ebenso in die Irre wie ein „das hat noch Zeit“ – jedes Unternehmen muss seinen eigenen Fristenkalender kennen.
LUCID bleibt – reicht aber allein nicht mehr
Das Verpackungsregister LUCID wird durch die PPWR nicht abgeschafft, sondern an die neuen EU-weiten Begriffsbestimmungen angepasst. Neu ist jedoch, dass die PPWR statt eines einzigen „Erstinverkehrbringer“-Begriffs fünf differenzierte Rollen unterscheidet: Hersteller, Importeure, bevollmächtigte Vertreter, Vertreiber und Fulfillment-Dienstleister. Das kann – insbesondere bei Versandverpackungen im Onlinehandel – verschieben, wer tatsächlich registrierungs- und meldepflichtig ist. Bei Datenmeldungen in LUCID werden Materialarten mit den zugehörigen Verpackungsmassen in Kilogramm mit drei Nachkommastellen gemeldet; für bestimmte Mengenschwellen ist zudem eine Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai einzureichen.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet: drei Ebenen sauber trennen
Verpackungsdaten entstehen in jedem Unternehmen nicht an einer einzigen Stelle, sondern verteilt – im Produktdatensatz, in der Kundenbeziehung und im konkreten Beleg. Diese Trennung ist kein Verwaltungsdetail, sondern die Grundlage jeder belastbaren Nachweisführung:
| Ebene | Was dort geregelt wird |
| Artikel | Verpackungsart, Brutto-/Nettogewicht, Länge, Breite, Höhe und Volumen – die physischen Eigenschaften der Verpackung selbst. |
| Adresse | Die mit einem Kunden bzw. Geschäftsvorgang vereinbarte organisatorische Vorgabe zu Entsorgung (Selbst- oder Fremdentsorgung) und Label – kein Ersatz für die rechtliche Zuordnung von Pflichten. |
| Auftrag / Beleg | Die tatsächlich in Auftrag, Lieferschein oder Rechnung gespeicherten Positionswerte – sie sind für den konkreten Geschäftsvorgang maßgeblich und können von Artikel- und Adressvorgabe abweichen. |
Ein Sonderfall verdient besondere Aufmerksamkeit: Mischverpackungen aus mehreren, getrennt zu meldenden Materialfraktionen – etwa Karton, Kunststoff und Metall in einer Verpackung. Eine einzelne Verpackungsart je Artikel bildet solche Fälle unter Umständen nicht vollständig ab; die Materialanteile müssen dann getrennt nachvollziehbar ermittelt werden.
PC-BÜRO ERP 9.0: strukturierte Datenpflege für die neue Verpackungswelt
Mit Version 9.0 bildet PC-BÜRO ERP genau dieses Drei-Ebenen-Modell durchgängig ab – vom Artikelstamm über den Adressstamm bis zur einzelnen Belegposition. Damit schaffen Sie die organisatorische Grundlage, um Verpackungs-, Gewichts- und Entsorgungsdaten dort zu erfassen, wo sie inhaltlich hingehören, statt sie nachträglich aus E-Mails, Lieferantendaten oder Excel-Listen zusammenzusuchen.
| Funktion in Version 9.0 | Nutzen für Ihren Betrieb |
| Verpackungsart je Artikel | Zentrale Pflege von Verpackungsart, Brutto-/Nettogewicht, Maßen und Volumen direkt am Artikel – als verlässliche Datenbasis für spätere Auswertungen. |
| Entsorgungs- und Label-Kennzeichen je Adresse | Klar dokumentierte, jederzeit nachvollziehbare organisatorische Vereinbarungen mit Ihren Kunden. |
| Positionsbezogene Erfassung im Beleg | Auftrag, Lieferschein und Rechnung führen die tatsächlich gültigen Werte – inklusive der Möglichkeit, im Einzelfall von Stammdaten abzuweichen. |
| Rückwirkende Verpackungspflege | Fehlende oder auf 0 stehende Positionswerte in bestehenden Rechnungen und Gutschriften lassen sich komfortabel aus dem Artikel- bzw. Adressstamm nachpflegen – nach vorheriger Datensicherung. |
Das Ergebnis: eine konsistente, revisionssichere Datengrundlage, mit der Sie Verpackungsmengen-Auswertungen für LUCID-Meldungen, Systembetreiber oder interne Nachweise deutlich effizienter vorbereiten können – Beleg für Beleg, Kunde für Kunde.
Klare Abgrenzung: Software-Unterstützung ist keine Rechtsberatung
| Wichtiger Hinweis PC-BÜRO ERP unterstützt die strukturierte Datenpflege für die PPWR-Anforderungen ab 12.08.2026 – die rechtliche Einordnung bleibt Aufgabe des Unternehmens. Die Kennzeichen „Entsorgung“ und „Label“ im Adressstamm dokumentieren einen betrieblichen Ablauf. Sie legen nicht automatisch fest, wer im rechtlichen Sinn Hersteller, Erzeuger, Verpflichteter, rücknahmepflichtig oder systembeteiligungspflichtig ist. Bei besonderen Vereinbarungen, Transport-/Industrieverpackungen, Mehrweg, Serviceverpackungen, Mischverpackungen oder grenzüberschreitenden Fällen ist die rechtliche Einordnung gesondert zu prüfen. Ob eine konkrete Verpackung systembeteiligungspflichtig ist und welche der gestaffelten PPWR-Fristen im Einzelfall greifen, muss für Ihr Unternehmen und Ihren Vertriebsweg fachlich – ggf. rechtlich – geprüft werden. E-Rechnungs-XML (EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X) und der LUCID-XML-Upload für Verpackungsmengen sind zwei voneinander unabhängige Anwendungen. |
Empfohlener Arbeitsablauf
- Rechtliche und betriebliche Verpackungspflichten für Ihr Unternehmen klären – bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
- Im Artikelstamm Verpackungsart und Gewichte vollständig und sauber pflegen.
- Im Adressstamm nur die tatsächlich vereinbarte Entsorgungs- und Labelvorgabe hinterlegen.
- Im Auftrag die konkrete Belegposition kontrollieren und bei Abweichungen anpassen.
- Verpackungsmengen-Auswertungen vor jeder Meldung mit dem Systembetreiber bzw. internen Nachweisen abstimmen.
- Historische Rückpflege ausschließlich nach vollständiger Datensicherung durchführen.
Fazit
Die PPWR verändert ab dem 12. August 2026 die Spielregeln für jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr bringt – gestaffelt, aber verbindlich. Wer jetzt seine Artikel-, Adress- und Belegdaten konsequent trennt und pflegt, ist für die kommenden Meldepflichten deutlich besser vorbereitet als wer erst bei der nächsten LUCID-Meldung nachschaut.
PC-BÜRO ERP 9.0 stellt Ihnen dafür das strukturelle Rüstzeug zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie Ihre Verpackungsdaten in PC-BÜRO ERP 9.0 zukunftssicher organisieren.
PC-BÜRO – ERP-Software, die mitdenkt.