Das BAG-Urteil bestätigt: Die Arbeitszeit muss systematisch vom Arbeitgeber erfasst werden!
Bereits im Mai 2019 gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur verpflichtenden Zeiterfassung, doch bis jetzt wurde es nicht im deutschen Recht verankert. Deshalb hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 13. September 2022 entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
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Warum die Zeiterfassung von PC-BÜRO?
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Dadurch sind auch weiterhin Arbeitsmodelle wie Vertrauensarbeitszeit oder Homeoffice möglich. Durch die verpflichtende Dokumentation wird sichergestellt, dass die Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten etc. auch eingehalten werden.