Wir beantworten die relevanten Fragen zum Thema “Kassen-Nachschau”

Ab dem 01.01.2018 wird der Fiskus noch flexibler, denn ab diesem Tag dürfen die Beamten unangekündigt und auch außerhalb einer Betriebsprüfung eine Kassen-Nachschau vornehmen. Diese ist ein eigenständiges Verfahren der Finanzverwaltung, um schnell zu klären, ob alle Kassendaten ordnungsgemäß erfasst werden. Daneben bleiben die bereits bestehenden Gesetze in Kraft.

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