Personalzeiterfassung mit PC-BÜRO

Die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland sieht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vor, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ableitet. Ein neuer Gesetzesentwurf, der eine elektronische Zeiterfassung vorsieht, befindet sich im parlamentarischen Verfahren, ist aber noch nicht final verabschiedet.
Details zur aktuellen Rechtslage:

Pflicht zur Zeiterfassung:
Bereits seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. 

§ 3 ArbSchG:
Diese Pflicht leitet sich aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ab, welches die Dokumentation der Arbeitszeit fordert.
Verantwortung des Arbeitgebers:
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Erfassung der Arbeitszeiten, kann diese aber auch delegieren.
Tägliche Erfassung:
Die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) soll erfasst werden, idealerweise noch am selben Tag.
Elektronische Erfassung:
Ein Gesetzesentwurf sieht eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor.
Ausnahmen:
Für kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern könnte es weiterhin Ausnahmen für die manuelle Dokumentation geben.

Pläne für die Zukunft:

Gesetzesentwurf:
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht eine elektronische Zeiterfassung vor. 

Koalitionsvertrag:
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht eine unbürokratische Regelung zur digitalen Zeiterfassung vor.
Übergangsfristen:
Es sind Übergangsfristen für kleine und mittlere Unternehmen geplant.
Flexibilität:
Die Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, solange sie mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie vereinbar ist.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Es wird diskutiert, die tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aufzuweichen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten:

Vorbereitung:
Unternehmen sollten sich auf die neue Rechtslage vorbereiten und gegebenenfalls digitale Lösungen für die Zeiterfassung einführen. 

Dokumentation:
Die bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss weiterhin erfüllt werden.
Beratung:
Unternehmen können sich bei Fragen zur Umsetzung der Zeiterfassungspflicht beraten lassen.