EuGH schafft neue Pflicht für Unternehmen

Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die gesamte Arbeitszeit vollständig zu dokumentieren. Unternehmen sind verpflichtet, anhand von Arbeitszeiterfassungsystemen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu protokollieren. Nur so könne die Wirksamkeit des Unionsrechts garantiert werden, entschied der EuGH.

Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, dass den Arbeitnehmern die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und die Obergrenze für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitszeitrichtlinie tatsächlich zugutekommen. Nur so könne der durch die EU-Grundrechtecharta und die Arbeitszeitrichtlinie bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer tatsächlich einer Kontrolle durch Behörden und Gerichte zugeführt werden.

Bringt das EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung also nur Nachteile für Arbeitgeber?

Nein. Denn moderne Zeiterfassung ist heute viel mehr als das reine Erfassen von Arbeitsstunden. Vielleicht haben Sie sich als Verantwortlicher für die Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen schon einmal ausführlich mit dem Thema auseinandergesetzt und sehen für sich und Ihr Unternehmen folgende Herausforderungen:

  • Sie müssen Anwesenheits-, Abwesenheits- und Urlaubszeiten erfassen und übersichtlich verwalten.
  • Sie benötigen eine Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung.
  • Sie müssen Dienst-, Schicht- und Urlaubspläne erstellen, welche die individuellen Arbeitszeitvereinbarungen einzelner Mitarbeiter berücksichtigen und gleichzeitig fair geregelt sind.
  • Sie möchten vorhandenen Kapazitäten schnell und übersichtlich erkennen und einsetzen.
  • Ihr Budget für eine Zeiterfassungssoftware ist begrenzt und Sie wollen nur das bezahlen, was Sie wirklich benötigen.

Mit einer modernen Software zur Zeiterfassung kommen Sie also nicht nur den Richtlinien des EuGH nach, sondern optimieren Ihre Personal- und Lohnbuchführung.

PC-BÜRO Zeitmanagement bietet Ihnen modular alles rund um die Arbeitszeiterfassung. Rufen Sie uns unter 03675 42540 an, wir arbeiten gerne mit Ihnen.