Änderungen Grundpreisverordnung (Termin ab 28.05.2022)
Ab dem 28.05.2022 müssen die Grundpreise einheitlich in Kilogramm, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter angegeben werden. Bisher galt eine Ausnahmeregelung, welche es Händlern erlaubte, Waren, deren Nenngewicht/Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigt, in Einheiten von 100 Milliliter …